@ravetheplanet Bayern muß der Gerechtigkeit dienen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen & weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Tanzen ist kein Widerspruch zur Religionsfreiheit
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